Auch wir sind leider nicht unfehlbar ...
Daher kann es passieren, dass ein neues, von uns verbautes Ersatzteil schön nach kurzer Zeit seinen Dienst versagt. Aus diesem Grund gewähren wir unseren Kunden eine bis zu 12 Monate anhaltende Gewährleistung auf die von uns durchgeführte Reparaturarbeiten und die dabei verbauten Ersatzteile, mit Ausnahme von Verschleißteilen wie beispielsweise Motorkohlen, Stoßdämpfer oder auch das Heizelement. Selbstverständlich muss unser Techniker vorab prüfen, ob der Defekt mit der von uns zuvor durchgeführten Reparatur in Zusammenhand steht. Beispielsweise hat eine von uns durchgeführte Reparatur der Ablaufpumpe nichts mit einem defekten Heizelement zu tun und wird daher als neuer Defekt behandelt. In diesem Fall können Sie keine Gewährleistungsansprüche geltend machen.
Sollte nach einer von uns durchgeführten Reparatur, der vorher aufgetretene Defekte erneut auftreten, scheuen Sie sich nicht, uns zu kontaktieren und sich über Ihre Gewährleistungsansprüche zu informieren.
Bitte bedenken Sie, dass wir uns eine Prüfung des auftretenden Defektes vorbehalten und dieser nicht zwangsläufig mit der zuvor von uns durchgeführten Reparatur in Zusammenhang stehen muss.
Haben Sie Fragen zu unserer Gewährleistung, sprechen Sie uns an. Unsere kompetenten Mitarbeiter stehen Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Verfügung.